Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen heute im Fall des Todes eines ihrer Mitglieder kein Sterbegeld mehr an die Hinterbliebenen aus. Doch es gibt Ausnahmefälle: Kinder und Ehepartner von Beamten erhalten im Todesfall weiterhin ein Sterbegeld in doppelter Höhe des monatlichen Beamtengehalts, das der Verstorbene zuletzt bezogen hatte. Auch wenn die Todesursache ein Arbeitsunfall, ein Unfall in der Ausbildungsstätte oder eine Berufskrankheit war, kann daraus ein Anspruch auf Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen.
Die Höhe dieses Sterbegeldes beträgt ein Siebtel der aktuellen Bezugsgröße. Dies ist ein Wert im deutschen Sozialrecht, der jedes Jahr neu berechnet wird. Im Jahr 2007 betrug er beispielsweise in den alten Bundesländern 29.400 Euro und in den neuen 25.200 Euro. Das Sterbegeld für 2007 liegt demnach bei 4.200 bzw. 3.600 Euro. Wie bei anderen Versicherungen hängt es jedoch von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung der Leistungssumme jeweils gegeben sind.
Viele Menschen behelfen sich mit einer privaten Sterbegeldversicherung, die im Todesfall zahlt. Das Prinzip ähnelt dem einer Lebensversicherung, jedoch mit dem Unterschied, dass die Lebensversicherung ab einem bestimmten Alter, die Sterbegeldversicherung dagegen grundsätzlich erst beim Tod des Versicherten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beläuft sich meist auf wenige tausend Euro. Diese sind in erster Linie dazu gedacht, die Bestattungskosten zu decken. Daher ist eine solche Versicherung für relativ geringe monatliche Beiträge zu haben. Je älter man beim Abschluss der Versicherung ist, desto höher fallen die Monatsbeiträge aus, weil die zu erwartende verbleibende Lebenszeit abnimmt, in der Beiträge gezahlt werden.
Sterbegeldversicherungen sind eine Vorsorgemöglichkeit, um Hinterbliebene nicht mit Bestattungskosten zu belasten. Finanziell betrachtet lohnen sie sich jedoch nicht immer. Lebt der Versicherte länger, als bei der Festsetzung des Monatsbeitrags angenommen wurde, zahlt er mehr ein, als die Hinterbliebenen schließlich ausgezahlt bekommen. Die Zinsen sind meist niedrig, und auch Gebühren und Provisionen mindern den Ertrag. Einige Verbraucherzentralen sowie der Bund der Versicherten e.V. raten deshalb vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab. Stattdessen empfehlen sie eine Risikolebensversicherung oder einen Sparvertrag, den man den Erben direkt hinterlässt.
Diese Alternativen haben jedoch einen Nachteil: Sollte man gezwungen sein, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu beantragen, werden solche Anlageformen als Vermögen betrachtet, das zunächst aufgebraucht werden muss. Bei einer Kapitallebensversicherung wäre in diesem Fall die Kündigung fällig, bei einer Sterbegeldversicherung nicht. Darüber hinaus können die monatlichen Beiträge beim Sozialleistungsträger als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Die Sterbegeldversicherung ist somit krisensicherer als andere vermögensbildende Geldanlagen.