Individuelle Vorkehrungen

Über den eigenen Tod hinaus können Weichen gestellt werden, die das Wohlergehen der Angehörigen sichern. Da die gesetzlichen Krankenkassen bis auf wenige Ausnahmen kein Sterbegeld mehr an Hinterbliebene zahlen, bleibt für solch eine Vorsorge die Möglichkeit, eine private Sterbegeldversicherung abzuschließen. In welchen Fällen noch gesetzliche Ansprüche geltend gemacht werden können, erläutert ein entsprechender Text an dieser Stelle.

 

Falls Wünsche hinsichtlich der eigenen Bestattung oder des letzten Ruheorts bestehen, empfiehlt es sich, sie rechtzeitig und deutlich zu äußern. Wer sie mündlich - oder besser noch schriftlich - darlegt, entlastet die Hinterbliebenen. Auch die finanzielle und organisatorische Vorsorge kann die Hinterbliebenen vor großen Bürden bewahren.

 

Entlastung ist es auch, wenn man die wichtigsten Informationen, die die Hinterbliebenen in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall benötigen, schriftlich für sie festhält. Eine Vorlage bietet unsere umfassende Liste "Meine Daten".