Das Berliner Testament

Erklärung:

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments:

 

Darin setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein.

 

Als Erben des Längstlebenden werden dann Dritte, meist die gemeinsamen Abkömmlinge, eingesetzt.

 

Zurück zu Testament erstellen