Rechtliche Vorkehrungen

Wer seinen Angehörigen und Nachfahren schwere Entscheidungen abnehmen oder gar potenziellen Streit verhindern will, kann mit Hilfe eines Testaments seinen Willen äußern. Dabei wird zwischen dem Einzel-, dem Ehegatten- und dem Berliner Testament unterschieden. Bei letzterem setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Als Erben des Längstlebenden werden dann Dritte eingesetzt. Die Kenntnis solcher Varianten hilft bei der Wahl des passenden rechtlichen Rahmens.

 

Ein Testament kann eigenhändig oder mit Hilfe eines Notars errichtet werden. Letzteres hat den Vorteil, dass damit eine juristische Beratung einhergeht. Wer ohne vorhergehende Konsultation einer juristischen Fachkraft wissen will, was ein Vermächtnis ist, wie man ein Erbe ausschlägt, ein Testament ändert oder anfechtet, wird in den Texten an dieser Stelle Orientierungshilfen finden. Gleiches gilt für den Erbvertrag, der eine weitere Möglichkeit darstellt, über den eigenen Tod hinaus vorzusorgen. Er wird von mindestens zwei Personen geschlossen und kann nicht einseitig gekündigt werden.

 

Die Entscheidung für ein Testament oder einen Erbvertrag sollte von der individuellen Situation des Erblassers oder seiner Angehörigen abhängig gemacht werden. Wichtig ist, dass nahe Angehörige Rechte haben, die selbst durch ein Testament nicht ohne weiteres übergangen werden können. Dazu gehört etwa der Pflichtanteil. Auch nähere Kenntnisse über das Steuerrecht können bei Entscheidungen zur Regelung des Erbes weiterhelfen.